I. Die im Alter von 67 Jahren verstorbene Erblasserin war ledig und kinderlos. Im Zeitpunkt ihres Todes waren ihre beiden einzigen Geschwister ihre nächsten Verwandten. Zum Nachlaß gehören Grundbesitz und Geldvermögen im Wert von mehreren Millionen DM.
Die Erblasserin hatte in zwei privatschriftlichen Testamenten vom 12.4.1990 und 20.8.1992 verschiedene mit ihr nicht näher verwandte Personen bedacht. Am 30.6.1994 hat sie in einem weiteren privatschriftlichen Testament folgendes verfügt: Ich bestimme Herrn... (Beteiligter zu 3) zu meinem Testamentsvollstrecker. Herr... (Beteiligter zu 3) soll mein gesamtes Vermögen und Immobilien bestmöglichst zu verwalten. Meine bisherigen Testamente erkläre ich hiermit als ungültig.
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