Grunderwerbsteuer als Umwandlungskosten bei Verschmelzung
BFH, Urteil vom 15.10.1997 - Aktenzeichen I R 22/96
DRsp Nr. 1998/1663
Grunderwerbsteuer als Umwandlungskosten bei Verschmelzung
»Die bei Verschmelzung von Genossenschaften anfallende Grunderwerbsteuer gehört bei der übernehmenden Genossenschaft zu den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten. Dies gilt auch, wenn die übertragende und die übernehmende Genossenschaft vereinbart haben, die Grunderwerbsteuer jeweils zur Hälfte zu übernehmen. Wirtschaftlich gesehen handelt es sich bei der Steuer gleichwohl um ausschließlich eigenen Aufwand der übernehmenden Genossenschaft, für den die übertragende Genossenschaft in ihrer Verschmelzungsbilanz keine Rückstellung bilden darf.«
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