FG Bremen - Urteil vom 24.06.2015
2 K 24/15 (1)
Normen:
GrEStG § 3 Nr. 2 S. 1; GrEStG § 3 Nr. 2 S. 2; BGB § 525 Abs. 1; ErbStG 2009 § 10 Abs. 6 S. 6;
Fundstellen:
DStR 2016, 10
DStRE 2016, 801
ZEV 2016, 55

Grunderwerbsteuerpflichtige Schenkung unter Auflage bei Bestellung eines unentgeltlichen lebenslangen Wohnrechts zugunsten des bisherigen Eigentümers und anschließender schenkweiser Übertragung des Eigentums an der Immobilie noch am selben Tag auf den Lebensgefährten des bisherigen Eigentümers

FG Bremen, Urteil vom 24.06.2015 - Aktenzeichen 2 K 24/15 (1)

DRsp Nr. 2015/19723

Grunderwerbsteuerpflichtige „Schenkung unter Auflage” bei Bestellung eines unentgeltlichen lebenslangen Wohnrechts zugunsten des bisherigen Eigentümers und anschließender schenkweiser Übertragung des Eigentums an der Immobilie noch am selben Tag auf den Lebensgefährten des bisherigen Eigentümers

1. Eine „Schenkung unter einer Auflage” i. S. d. § 3 Nr. 2 S. 2 GrEStG liegt nicht nur dann vor, wenn der Beschenkte als neuer Eigentümer das Wohnrecht an der übertragenen Wohnung zugunsten des Schenkers bestellt, sondern auch dann, wenn Eigentumsübertragung und Wohnrechtsbestellung in derselben Urkunde erfolgen oder der Schenker als bisheriger Eigentümer das Wohnrecht bestellt, bevor er in einer weiteren Urkunde am selben Tag das Eigentum an der Wohnung auf den Beschenkten überträgt, und das Wohnrecht zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Grundbuch eingetragen ist. 2. Eine Leistung des Beschenkten liegt vor, wenn er die Eintragung des Wohnrechts im Grundbuch zugunsten des bisherigen Eigentümers zu dulden hat, also keinen Anspruch auf einen lastenfreien Erwerb hat, und somit nicht mit Erfolg gegen die noch ausstehende Eintragung des Wohnrechts im Grundbuch vorgehen kann.