BFH - Beschluss vom 29.01.2009
IX B 23/08
Normen:
FGO § 115 Abs. 2; EStG § 17 Abs. 1; AO § 42;
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 14.12.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 1631/04

Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache i.R.d. Zulassung einer Revision; Anerkennungspflicht einer zivilrechtlich wirksamen Veräußerung von GmbH-Anteilen bei einer Verlustrealisierung nach § 17 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) und einem weiteren wirtschaftlichen Veräußerungsgrund; Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauchs i.S.v. § 42 Abgabenordnung (AO)

BFH, Beschluss vom 29.01.2009 - Aktenzeichen IX B 23/08

DRsp Nr. 2009/7896

Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache i.R.d. Zulassung einer Revision; Anerkennungspflicht einer zivilrechtlich wirksamen Veräußerung von GmbH-Anteilen bei einer Verlustrealisierung nach § 17 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) und einem weiteren wirtschaftlichen Veräußerungsgrund; Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauchs i.S.v. § 42 Abgabenordnung (AO)

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2; EStG § 17 Abs. 1; AO § 42;

Gründe:

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) liegen nicht vor.

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