FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 15.09.2010
3 K 3232/07
Normen:
BewG § 138 Abs. 5; BewG § 146 Abs. 6; BewG § 146 Abs. 7;
Fundstellen:
DStRE 2011, 1386

Grundstücksbewertung; gemeiner Wert bei Vorliegen eines Sachverständigengutachtens und stichtagsnaher Veräußerung des Grundstücks

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.09.2010 - Aktenzeichen 3 K 3232/07

DRsp Nr. 2010/23219

Grundstücksbewertung; gemeiner Wert bei Vorliegen eines Sachverständigengutachtens und stichtagsnaher Veräußerung des Grundstücks

Der bei einer Veräußerung an einen fremden Dritten erzielte Kaufpreis für ein Wirtschaftsgut liefert den sichersten Anhaltspunkt für den Wert (gemeiner Wert bzw. Verkehrswert) des Wirtschaftsguts. Es ist daher nicht sachgerecht, ein Sachverständigengutachten zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts stets vorrangig gegenüber einer stichtagsnahen Veräußerung zu berücksichtigen.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern auferlegt.

Normenkette:

BewG § 138 Abs. 5; BewG § 146 Abs. 6; BewG § 146 Abs. 7;

Tatbestand: