BFH - Beschluss vom 01.04.2004
V B 112/03
Normen:
FGO § 69 ; UStG (1993/1999) § 1 Abs. 1a ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8 ;
Fundstellen:
BB 2004, 1489
BFH/NV 2004, 1197
BFHE 205, 511
BStBl II 2004, 802
DB 2004, 1598
DStR 2004, 1126
ZfIR 2004, 650
Vorinstanzen:
FG München, vom 28.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 14 V 5377/02

Grundstücksverkauf als nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung

BFH, Beschluss vom 01.04.2004 - Aktenzeichen V B 112/03

DRsp Nr. 2004/10881

Grundstücksverkauf als nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung

»Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass bei Übertragung verpachteter/vermieteter (Gewerbe-)Immobilien unter Fortführung des Pacht-/Mietvertrages durch den Erwerber eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG vorliegt.«

Normenkette:

FGO § 69 ; UStG (1993/1999) § 1 Abs. 1a ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8 ;

Gründe:

I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) erwarb mit notariellem Kaufvertrag vom 17. Dezember 1998 u.a. mehrere gewerblich genutzte Immobilien (Läden) und trat in die jeweiligen zwischen dem Verkäufer und den Ladeninhabern bestehenden Miet- und Pachtverhältnisse ein. Der Kaufpreis wurde im Januar 1999 bezahlt; zu diesem Zeitpunkt gingen auch Nutzen und Lasten über.