H 10 f EStHB2011
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 10 f EStG

H 10 f EStHB2011 Hinweise

H 10 f Hinweise

EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )

Bescheinigungsbehörde für Baudenkmale Übersicht über die zuständigen Bescheinigungsbehörden >BMF vom 4. 6. 2015 (BStBl I S. 506) Bescheinigungsrichtlinien Übersicht über die Veröffentlichung der länderspezifischen Bescheinigungsrichtlinien >BMF vom 21. 1. 2020 (BStBl I S. 169) Nichtvorliegen der Bescheinigung Das Finanzamt hat bei Nichtvorliegen der Bescheinigung eine überprüfbare Ermessensentscheidung darüber zu treffen, ob und in welcher Höhe es den Abzugsbetrag im Wege der Schätzung nach § 162 Abs. 5 AO anerkennt (>BFH vom 14. 5. 2014 - BStBl 2015 II S. 12). Zuschüsse