H 10.3 KStR2004
Stand: 13.04.2022
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Zu § 10

H 10.3 KStR2004 Hinweise

H 10.3 Hinweise

KStR2004 ( Körperschaftsteuer-Richtlinien 2022 (KStR 2022) und Hinweise 2022 (Amtliches Körperschaftsteuer-Handbuch 2022) )

Beamtenrechtliche Ablieferungspflicht einer Aufsichtsratsvergütung Der einem Beamten erwachsene tatsächliche Aufwand bemisst sich nicht nach den beamtenrechtlichen Vorschriften über die Ablieferungspflicht der Vergütung (>BFH vom 12. 1. 1966, I 185/63, BStBl III S. 206). Doppelfunktion von Vertretern im Aufsichtsrat und Kreditausschuss Gehören dem Kreditausschuss eines Unternehmens neben Vertretern der Darlehensgeber und mittelverwaltender Behörden und neben den Geschäftsführern auch Mitglieder des Aufsichtsrats des Unternehmens an, schließt deren Doppelfunktion die volle Abziehbarkeit der ihnen als Mitglieder des Kreditausschusses gewährten Sitzungsgelder aus (>BFH vom 15. 11. 1978, I R 65/76, BStBl 1979 II S. 193). Finanzierungsberatung einer AG Die Finanzierungsberatung einer AG durch eines ihrer Aufsichtsratsmitglieder ist keine aus dem Rahmen der Aufsichtsratstätigkeit fallende Sondertätigkeit. Die dafür geleisteten Zahlungen sind als Aufsichtsratsvergütungen zu behandeln (>BFH vom 20. 9. 1966, I 265/62, BStBl III S. 688). Geschäftsführeraufgaben