H 13.5 EStHB2011
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 13 EStG

H 13.5 EStHB2011 Hinweise

H 13.5 Hinweise

EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )

Amtliche AfA-Tabellen Die besonderen betrieblichen Verhältnisse sind auch dann unbeachtlich, wenn für diesen Zeitraum amtliche AfA-Tabellen nicht mehr zur Verfügung gestanden haben (>BFH vom 10. 12. 1992 - BStBl 1993 II S. 344). Anbauverzeichnis 142 AO Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr Die Annahme von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft setzt eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr voraus (>BFH vom 13. 12. 2001 - BStBl 2002 II S. 80). Ersatzflächenpool Einrichtung von Ersatzflächenpools durch Land- und Forstwirte für die Vornahme von Ausgleichsmaßnahmen nach den Naturschutzgesetzen >BMF vom 3. 8. 2004 (BStBl I S. 716) Forstwirtschaft Der erhöhte Betriebsausgabenpauschsatz nach § 4 Abs. 1 Forstschäden-Ausgleichsgesetz ist nicht von Einnahmen aus Kalamitätsnutzungen abzusetzen, die in einem Wj. nach Auslaufen einer Einschlagsbeschränkung steuerlich zu erfassen sind (>BFH vom 3. 2. 2010 - BStBl II S. 546). Liebhaberei >H 15.3 Schätzung nach Richtsätzen - Auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG berechtigt eine Verletzung der Mitwirkungspflicht zur Schätzung nach Richtsätzen (>BFH vom 15. 4. 1999 - BStBl 1999 II S. 481).