H 14 EStHB2011
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 14 EStG

H 14 EStHB2011 Hinweise

H 14 Hinweise

EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )

Betriebsverkleinerung - Eine Verkleinerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs führt nicht zu einer Betriebsaufgabe (>BFH vom 12. 11. 1992 - BStBl 1993 II S. 430). - Zur Verkleinerung eines Forstbetriebs oder forstwirtschaftlichen Teilbetriebs >BMF vom 18. 5. 2018 (BStBl I S. 689), Tz. V Eiserne Verpachtung Zur Gewinnermittlung bei der Verpachtung von Betrieben mit Substanzerhaltungspflicht des Pächters nach §§ 582 a, 1048 BGB >BMF vom 21. 2. 2002 (BStBl I S. 262). Feldinventar Ein Landwirt, der das Feldinventar aktiviert hat, ist daran grundsätzlich auch für die Zukunft gebunden und hat keinen Anspruch darauf, aus Billigkeitsgründen zu einem Verzicht auf die Bewertung wechseln zu können (>BFH vom 18. 3. 2010 BStBl 2011 II S. 654). Andererseits bindet das in R 14 Abs. 3 eingeräumte Wahlrecht, auf die Aktivierung der Feldbestände zu verzichten, den Landwirt nicht für die Zukunft (>BFH vom 6. 4. 2000 - BStBl II S. 422). Körperschaft des öffentlichen Rechts als Erbin Setzt ein Stpfl. eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Erbin seines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ein, so führt das im Zeitpunkt des Todes zu einer Betriebsaufgabe in der Person des Erblassers (>BFH vom 19. 2. 1998 - BStBl II S. 509). Parzellenweise Verpachtung >H 16 (5) Rückverpachtung