H 15.2 EStHB2011
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 15 EStG

H 15.2 EStHB2011 Hinweise

H 15.2 Hinweise

EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )

Einmalige Handlung - Eine einmalige Handlung stellt keine nachhaltige Betätigung dar, wenn sie nicht weitere Tätigkeiten des Stpfl. (zumindest Dulden, Unterlassen) auslöst (>BFH vom 14. 11. 1963 - BStBl 1964 III S. 139). - >Wiederholungsabsicht Mehrzahl selbstständiger Handlungen Nachhaltig sind auch Einzeltätigkeiten, die Teil einer in organisatorischer, technischer und finanzieller Hinsicht aufeinander abgestimmten Gesamttätigkeit sind (>BFH vom 21. 8. 1985 - BStBl 1986 II S. 88). Nachhaltigkeit - Einzelfälle - Bankgeschäfte eines Bankangestellten, die in fortgesetzter Untreue zu Lasten der Bank getätigt werden, sind nachhaltig (>BFH vom 3. 7. 1991 - BStBl II S. 802). - Zur Nachhaltigkeit bei Veräußerung von Grundstücken im Rahmen eines gewerblichen Grundstückshandels >BMF vom 26. 3. 2004 (BStBl I S. 434) - >H 18.1 (Nachhaltige Erfindertätigkeit). - Zu den Voraussetzungen, unter denen der Erwerb eines Wirtschaftsguts zum Zweck der späteren Veräußerung als nachhaltige Tätigkeit zu beurteilen ist >BFH vom 28. 4. 1977 (BStBl II S. 728) und vom 8. 7. 1982 (BStBl II S. 700). Wertpapiere Besteht beim An- und Verkauf festverzinslicher Wertpapiere eine Wiederholungsabsicht, kann die Tätigkeit nachhaltig sein (>BFH vom 31. 7. 1990 - BStBl 1991 II S. 66 und vom 6. 3. 1991 - BStBl II S. 631).