H 15.7 (3) EStHB2011
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 15 EStG
R 15.7 Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Vermögensverwaltung

H 15.7 (3) EStHB2011 Hinweise

H 15.7 (3) Hinweise

EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )

Abgrenzung zur vermögensverwaltenden Tätigkeit -Allgemein >BMF vom 1. 4. 2009 (BStBl I S. 515) - Austausch vor Ablauf der Nutzungsdauer Allein aus dem Umstand, dass vermietete bewegliche Wirtschaftsgüter vor Ablauf der gewöhnlichen oder tatsächlichen Nutzungsdauer gegen neuere, funktionstüchtigere Wirtschaftsgüter ausgetauscht werden, kann nicht auf eine gewerbliche Tätigkeit des Vermietungsunternehmens geschlossen werden. Der Bereich der privaten Vermögensverwaltung wird nur dann verlassen, wenn die Gebrauchsüberlassung der vermieteten Gegenstände gegenüber der Veräußerung in den Hintergrund tritt (>BFH vom 31. 5. 2007 - BStBl II S. 768). -Flugzeug >BMF vom 1. 4. 2009 (BStBl I S. 515) und BFH vom 1. 8. 2013 (BStBl II S. 910) - Wohnmobil Die Vermietung nur eines Wohnmobils an wechselnde Mieter ist in der Regel keine gewerbliche Tätigkeit (>BFH vom 12. 11. 1997 - BStBl 1998 II S. 774). Der Erwerb, die Vermietung und Veräußerung von Wohnmobilen sind jedoch gewerblich, wenn die einzelnen Tätigkeiten sich gegenseitig bedingen und derart verflochten sind, dass sie nach der Verkehrsanschauung als einheitlich anzusehen sind (>BFH vom 22. 1. 2003 - BStBl II S. 464). Verklammerung zu einer einheitlichen Tätigkeit