H 15.8 (3) EStHB2011
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 15 EStG
R 15.8 Mitunternehmerschaft

H 15.8 (3) EStHB2011 Hinweise

H 15.8 (3) Hinweise

EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )

Abweichung des Steuerbilanzgewinns vom Handelsbilanzgewinn Der zwischen Gesellschaftern einer Personengesellschaft vereinbarte Gewinnverteilungsschlüssel bezieht sich grundsätzlich auf den Handelsbilanzgewinn. Weicht dieser vom Steuerbilanzgewinn deshalb ab, weil er durch die Auflösung von Bilanzierungshilfen geringer ist als der Steuerbilanzgewinn, müssen bei der Anwendung des Gewinnverteilungsschlüssels auf den Steuerbilanzgewinn Korrekturen hinsichtlich der Gesellschafter angebracht werden, die bei der Bildung der Bilanzierungshilfe an dem Unternehmen noch nicht beteiligt waren (>BFH vom 22. 5. 1990 - BStBl II S. 965). Angemessenheit der Gewinnverteilung bei stiller Beteiligung von anteils- und beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften Kann ein angemessener Gewinnanteil der stillen Gesellschafterin nicht durch einen konkreten Fremdvergleich ermittelt werden, sind die Grundsätze zu Familienpersonengesellschaften entsprechend anzuwenden. Soweit ihr Gewinnanteil eine angemessene Höhe übersteigt, ist er dem Mitunternehmer zuzurechnen (>BFH vom 21. 9. 2000 - BStBl 2001 II S. 299). Ausländische Personengesellschaft Die zu § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 entwickelten Gewinnermittlungsgrundsätze gelten auch bei grenzüberschreitenden mitunternehmerischen Beteiligungen (>BFH vom 24. 3. 1999 - BStBl 2000 II S. 399).