Gewerbesteuer § 4 Abs. 5 b EStG steht dem Abzug der Gewerbesteuer als Veräußerungskosten nur bei dem Schuldner der Gewerbesteuer entgegen, nicht auch bei demjenigen, der sich vertraglich zur Übernahme der Gewerbesteuerbelastung verpflichtet (>BFH vom 7. 3. 2019 - BStBl II S. 696). Rentenverpflichtung Die Leistungen zur Ablösung einer freiwillig begründeten Rentenverpflichtung i. S. d. § 12 Nr. 2 EStG sind keine Veräußerungskosten (>BFH vom 20. 6. 2007 - BStBl 2008 II S. 99). Veräußerungskosten Veräußerungskosten mindern auch dann den begünstigten Veräußerungsgewinn, wenn sie in einem VZ vor der Veräußerung entstanden sind (>BFH vom 6. 10. 1993 - BStBl 1994 II S. 287). Vorfälligkeitsentschädigung
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