H 18.2 EStHB2011
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 18 EStG

H 18.2 EStHB2011 Hinweise

H 18.2 Hinweise

EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )

Aktienoption eines Aufsichtsratsmitglieds Nimmt ein Aufsichtsrat einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft an einer Maßnahme zum Bezug neuer Aktien teil, die nur Mitarbeitern und Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft eröffnet ist, und hat er die Option, die von ihm gezeichneten Aktien innerhalb einer bestimmten Frist zum Ausgabekurs an die Gesellschaft zurückzugeben, erzielt er Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, wenn er die unter dem Ausgabepreis notierenden Aktien innerhalb der vereinbarten Frist zum Ausgabepreis an die Gesellschaft zurückgibt. Die Höhe der Einkünfte bemisst sich nach der Differenz zwischen Ausgabepreis und dem tatsächlichen Wert der Aktien im Zeitpunkt der Ausübung der Option. Der Zufluss erfolgt im Zeitpunkt der Ausübung der Option (>BFH vom 9. 4. 2013 - BStBl II S. 689). Aufzeichnungspflicht Eine Aufzeichnungspflicht von Angehörigen der freien Berufe kann sich z. B. ergeben aus: - § 4 Abs. 3 Satz 5 EStG, - § 6 c EStG bei Gewinnen aus der Veräußerung bestimmter Anlagegüter, - § 7 a Abs. 8 EStG bei erhöhten Absetzungen und Sonderabschreibungen, - § 41 EStG, Aufzeichnungspflichten beim Lohnsteuerabzug, - § 22 UStG. Betriebsausgabenpauschale