Beitragsrückerstattung bei Versicherungsunternehmen >BMF vom 12. 12. 2019, BStBl I S. 1376 Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen Beitragsrückerstattungen in der Lebens- und Krankenversicherung, die sich nach dem Jahresüberschuss bemessen, sind nach § 21 KStG nur beschränkt abziehbar (>BFH vom 7. 3. 2007, I R 61/05, BStBl II S. 589).
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|