Einkünfteerzielungsabsicht bei verbilligter Überlassung einer Wohnung >BMF vom 8. 10. 2004 (BStBl I S. 933) Gewinneinkünfte - § 21 Abs. 2 EStG ist auf Gewinneinkünfte nicht entsprechend anzuwenden (>BFH vom 29. 4. 1999 - BStBl II S. 652). - >H 4.7 (Teilentgeltliche Überlassung) Ortsübliche Marktmiete - Unter ortsüblicher Miete für Wohnungen vergleichbarer Art, Lage und Ausstattung ist die ortsübliche Kaltmiete zuzüglich der nach der Betriebskostenverordnung umlagefähigen Kosten zu verstehen (>BFH vom 10. 5. 2016 - BStBl II S. 835).
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