H 33.1-33.4 EStHB2011
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 33 EStG

H 33.1-33.4 EStHB2011 Hinweise

H 33.1-33.4 Hinweise

EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )

Abkürzung des Zahlungsweges Bei den außergewöhnlichen Belastungen kommt der Abzug von Aufwendungen eines Dritten auch unter dem Gesichtspunkt der Abkürzung des Vertragswegs nicht in Betracht (>BMF vom 7. 7. 2008 - BStBl I S. 717). Adoption Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Adoption sind nicht zwangsläufig (>BFH vom 10. 3. 2015 - BStBl II S. 695). Asbestbeseitigung - Die tatsächliche Zwangsläufigkeit von Aufwendungen zur Beseitigung von Asbest ist nicht anhand der abstrakten Gefährlichkeit von Asbestfasern zu beurteilen; erforderlich sind zumindest konkret zu befürchtende Gesundheitsgefährdungen. Denn die Notwendigkeit einer Asbestsanierung hängt wesentlich von der verwendeten Asbestart und den baulichen Gegebenheiten ab (>BFH vom 29. 3. 2012 - BStBl II S. 570). - >Gesundheitsgefährdung Asyl Die Anerkennung als Asylberechtigter lässt nicht ohne weiteres auf ein unabwendbares Ereignis für den Verlust von Hausrat und Kleidung schließen (>BFH vom 26. 4. 1991 - BStBl II S. 755). Außergewöhnlich