Beispiel zur Verwertung des Holzes in einem Wj. Grundsachverhalt: Ein Forstwirt hat in seinem Betrieb (150 ha forstwirtschaftlich genutzte Fläche) einen Sturmschaden mit einem Gesamtumfang von 5 200 fm. Er hat außerdem noch 800 fm ordentliche Holznutzung. Die gesamte Holzmenge von 6 000 fm wird im gleichen Wj. veräußert. Die Einkünfte aus der Verwertung der Holznutzungen betragen insgesamt 180 000 €. Der Stpfl. hat kein gültiges Betriebswerk bzw. amtlich anerkanntes Betriebsgutachten. Lösung: a)Zuordnung der Holzmengen Die ordentliche Holznutzung unterliegt im Umfang von 800 fm der regulären Besteuerung. Die außerordentliche Holznutzung infolge höherer Gewalt unterliegt mit 5 200 fm der Tarifvergünstigung des § 34 b Abs. 3 Nr. 1 EStG im Umfang von 5 200 fm. b) Zuordnung der Steuersätze
Einkünfte aus allen Holznutzungen 180 000 € davon aus - ordentlichen Holznutzungen (800/6000) 24 000 € = Normalsteuersatz - außerordentlichen Holznutzungen (5 200/6000) 156 000 € = Steuersatz nach § 34 b Abs. 3 Nr. 1 EStG ([frac12s])
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