Lebenslänglich laufende Leistungen Auch einmalige Kapitalleistungen einer Unterstützungskasse in geringem Umfang sind als lebenslänglich laufende Leistungen i. S. v. § 4 d EStG anzusehen (>BFH vom 15. 6. 1994 - BStBl 1995 II S. 21).
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