H 4.10 (2-4) EStHB2011
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 4 EStG
R 4.10 Geschenke, Bewirtung, andere die Lebensführung berührende Betriebsausgaben

H 4.10 (2-4) EStHB2011 Hinweise

H 4.10 (2-4) Hinweise

EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )

Freigrenze für Geschenke nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG >H 9 b Geschenk Ob eine Vermögenszuwendung unentgeltlich als Geschenk oder entgeltlich gemacht wird, entscheidet nach bürgerlichem Recht die hierüber zwischen den Beteiligten getroffene Vereinbarung. Ein Geschenk liegt nur vor, wenn beide Seiten über die Unentgeltlichkeit einig sind. Daher liegt schon dann kein Geschenk vor, wenn eine Seite von der Entgeltlichkeit der Zuwendung ausgeht (>BFH vom 23. 6. 1993 - BStBl II S. 806). Selbstständige Tätigkeit eines Angestellten Übt ein Angestellter unter Mithilfe anderer Angestellter desselben Arbeitgebers auch eine selbstständige Tätigkeit aus, handelt es sich bei diesen Mitarbeitern nicht um Arbeitnehmer des Angestellten und zugleich selbstständig Tätigen (>BFH vom 8. 11. 1984 - BStBl 1985 II S. 286).