H 4.15 EStHB2011
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 4 EStG
R 4.10 Geschenke, Bewirtung, andere die Lebensführung berührende Betriebsausgaben

H 4.15 EStHB2011 Hinweise

H 4.15 Hinweise

EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )

Abzugsverbot für Gewerbesteuer - Das Abzugsverbot für die Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß (>BFH vom 16. 1. 2014 - BStBl II S. 531 und vom 10. 9. 2015 - BStBl II S. 1046). - § 4 Abs. 5 b EStG steht dem Abzug als Betriebsausgabe nur bei dem Schuldner der Gewerbesteuer entgegen, nicht auch bei demjenigen, der sich vertraglich zur Übernahme der Gewerbesteuer verpflichtet (>BFH vom 7. 3. 2019 - BStBl II S. 696).