Gesamtleistung beim Sterbegeld Zur Gesamtleistung einer Sterbekasse gehören auch Gewinnzuschläge, auf die die Berechtigten einen Rechtsanspruch haben (>BFH vom 20. 11. 1969, I R 107/67, BStBl 1970 II S. 227). Nachweis als soziale Einrichtung Es genügt, wenn bei Unterstützungskassen in anderer Weise als durch Aufstellung eines Geschäftsplans sichergestellt ist, dass die Kassen nach Art und Höhe ihrer Leistungen eine soziale Einrichtung darstellen, z. B. durch Aufnahme entsprechender Bestimmungen in die Satzung oder - bei Unterstützungskassen mit laufenden Leistungen - durch Aufstellung eines Leistungsplans (>BFH vom 18. 7. 1990, I R 22-23/87, BStBl II S. 1088). Zuwendungen nach §§ 4 c und 4 d EStG >R 4 c und 4 d
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|