H 6.6 (7) EStHB2011
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 6 EStG
R 6.6 Übertragung stiller Reserven bei Ersatzbeschaffung

H 6.6 (7) EStHB2011 Hinweise

H 6.6 (7) Hinweise

EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )

Beispiel für den Fall der Beschädigung Beschädigung des Wirtschaftsguts im Jahr 01, Versicherungsleistung auf Grund der Beschädigung im Jahr 01 50 000 €; Schadensbeseitigung im Jahr 02, Reparaturaufwand 49 000 €.Rücklage für Ersatzbeschaffung im Jahr 01 (Entschädigung 50 000 €) 50 000 € Reparaturaufwand im Jahr 02 49 000 € Erfolgswirksame Rücklagenauflösung im Jahr 02 in voller Höhe 50 000 € Steuerpflichtiger Gewinn 1 000 € Gewinnübertragung Wegen der Gewinne, die bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter entstanden und nach § 6 b oder § 6 c EStG begünstigt sind, >auch R 6 b.1 bis R 6 c.