H 6.7 EStHB2011
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 6 EStG
R 6.6 Übertragung stiller Reserven bei Ersatzbeschaffung

H 6.7 EStHB2011 Hinweise

H 6.7 Hinweise

EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )

Abbruchabsicht Bei der Ermittlung des Teilwerts eines Gebäudes ist die Abbruchabsicht nicht zu berücksichtigen (>BFH vom 7. 12. 1978 - BStBl 1979 II S. 729). Beteiligung Zur Bestimmung des Teilwerts einer Beteiligung >BFH vom 7. 11. 1990 (BStBl 1991 II S. 342) und vom 6. 11. 2003 (BStBl 2004 II S. 416). Einlage Teilwert bei Einlage im Zusammenhang mit einer Betriebseröffnung >H 6.12 (Teilwert) >BFH vom 29. 4. 1999 (BStBl 2004 II S. 639) Ersatzteile im Kfz-Handel >BFH vom 24. 2. 1994 (BStBl II S. 514) Fehlmaßnahme - Eine Fehlmaßnahme liegt unabhängig von der Ertragslage des Betriebs vor, wenn der wirtschaftliche Nutzen der Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsguts bei objektiver Betrachtung deutlich hinter dem für den Erwerb oder die Herstellung getätigten Aufwand zurückbleibt und demgemäß dieser Aufwand so unwirtschaftlich war, dass er von einem gedachten Erwerber des gesamten Betriebs im Kaufpreis nicht honoriert würde (>BFH vom 20. 5. 1988 - BStBl 1989 II S. 269). - >Überpreis Forderungen - Der Wertberichtigung von Forderungen steht nicht entgegen, dass sie nach dem Tage der Bilanzerstellung (teilweise) erfüllt worden sind und der Gläubiger den Schuldner weiterhin beliefert hat (>BFH vom 20. 8. 2003 - BStBl II S. 941).