Bewertungsstetigkeit >§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB Gebrauchtwagen Keine Anwendung der sog. Lifo-Methode >BFH vom 20. 6. 2000 (BStBl 2001 II S. 636) Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Eine Bewertung nach der sog. Lifo-Methode entspricht nicht den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und ist deshalb auch steuerrechtlich ausgeschlossen, wenn Vorräte mit - absolut betrachtet - hohen Erwerbsaufwendungen in Frage stehen, die Anschaffungskosten ohne Weiteres identifiziert und den einzelnen Vermögensgegenständen angesichts derer individueller Merkmale ohne Schwierigkeiten zugeordnet werden können (>BFH vom 20. 6. 2000 - BStBl 2001 II S. 636). Lifo-Methode >BMF vom 12. 5. 2015 (BStBl I S. 462)
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