H 7 h EStHB2011
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 7 h EStG

H 7 h EStHB2011 Hinweise

H 7 h Hinweise

EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )

Bauherrenmodelle Zu den Besonderheiten bei Baumaßnahmen i. S. d. §§ 7 h und 7 i EStG im Rahmen von Bauherrenmodellen >BMF vom 20. 10. 2003 (BStBl I S. 546), RdNr. 10. Begünstigte Baumaßnahmen - Begünstigt sind nur Herstellungskosten an einem im Sanierungsgebiet liegenden, bestehenden Gebäude, nicht hingegen der Neubau oder Wiederaufbau von Gebäuden (>BFH vom 2. 9. 2008 - BStBl 2009 II S. 596). - Auch Aufwendungen für eine Eigentumswohnung, mit der neuer Wohnraum geschaffen wird, können begünstigt sein, wenn und soweit sie sich auf den Altbaubestand beziehen und die Voraussetzungen des § 7 h Abs. 1 und 2 EStG erfüllen. Es ist unerheblich, ob und mit welchem Anteil die begünstigten Aufwendungen das Sondereigentum oder das Gemeinschaftseigentum betreffen (>BFH vom 10. 10. 2017 - BStBl 2018 II S. 272). Bescheinigungsrichtlinien Übersicht über die Veröffentlichung der länderspezifischen Bescheinigungsrichtlinien >BMF vom 21. 1. 2020 (BStBl I S. 169) Bindungswirkung der Bescheinigung - Die Bindungswirkung der Bescheinigung umfasst nicht die persönliche Abzugsberechtigung (>BFH vom 21. 8. 2001 - BStBl 2003 II S. 910).