H B 153 ErbStR2011
Stand: 26.10.2017
zuletzt geändert durch:
Erlass, BStBl. I S. 1456
III. Bewertungsgesetz
C. Gesonderte Feststellungen
Zu § 153 BewG

H B 153 ErbStR2011 Hinweise

H B 153 Hinweise

ErbStR2011 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2011 )

Anforderung der Feststellungserklärung bei Unterbeteiligungen Beispiel 1: A vererbt B einen Anteil an der KG 1. Zum Betriebsvermögen der KG 1 gehört eine Beteiligung an der KG 2. Die KG 2 hält Anteile an der C-GmbH. Zum Betriebsvermögen der C-GmbH gehört ein Grundstück. 1. Anforderung der Feststellungserklärung für die Beteiligung an der KG 1 Da der Wert des vererbten Anteils für die Erbschaftsteuer des B von Bedeutung ist, kann von ihm die Feststellungserklärung angefordert werden (§ 153 Absatz 1 Satz 1 BewG). Das Vermögen der KG 1 ist deren Gesellschaftern und damit mehreren Personen zuzurechnen, so dass auch die KG 1 zur Abgabe der Feststellungserklärung aufgefordert werden kann (§ 153 Absatz 2 Satz 2 BewG). Das Finanzamt hat ein Auswahlermessen hinsichtlich desjenigen, den es zur Abgabe der Erklärung auffordert. Es ist sachgerecht, die Gesellschaft aufzufordern, wenn nur diese die zur Bewertung des Betriebes notwendigen Daten mit angemessenem Aufwand beibringen kann. 2. Anforderung der Feststellungserklärung für die Beteiligung an der KG 2 Beispiel 2: