H B 163 (8) ErbStR2011
Stand: 26.10.2017
zuletzt geändert durch:
Erlass, BStBl. I S. 1456
III. Bewertungsgesetz
D. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
Zu § 163 BewG

H B 163 (8) ErbStR2011 Hinweise

H B 163 (8) Hinweise

ErbStR2011 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2011 )

Nachhaltig erzielbarer Reingewinn im Einzelertragswertverfahren Der Reingewinn ist möglichst aus den Ergebnissen der letzten fünf vor dem Bewertungsstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahre wie folgt herzuleiten:

Erlöse
abzüglich Aufwendungen
= Gewinn/Verlust
zuzüglich Zeitraumfremde Erträge, Zulagen und außerordentliche Erträge
abzüglich Zeitraumfremde Aufwendungen und außerordentliche Aufwendungen
= Ordentliches Ergebnis
abzüglich Lohnansatz für nicht entlohnte Arbeitskräfte und den Betriebsinhaber
= Reingewinn