H B 166 (3) ErbStR2011
Stand: 26.10.2017
zuletzt geändert durch:
Erlass, BStBl. I S. 1456
III. Bewertungsgesetz
D. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
Zu § 166 BewG

H B 166 (3) ErbStR2011 Hinweise

H B 166 (3) Hinweise

ErbStR2011 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2011 )

Ermittlung des Liquidationswerts für einzelne Wirtschaftsgüter Beispiel: Ein im Wege der Schenkung am 1. 7. 2011 übertragener Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in Schleswig-Holstein wird zum 1. 7. 2013 verkleinert, da die Ehefrau nicht mehr im Betrieb mitarbeiten kann. Hierzu werden 10 Hektar Ackerland und der gesamte Milchviehbestand verkauft. 30 Hektar Grünland werden für 10 Jahre verpachtet. Der Bodenrichtwert für Ackerland beträgt am Bewertungsstichtag 1. 7. 2011 1,20 EUR/m2. Die Veräußerung des Milchviehbestandes am 1. 7. 2011 hat einen Erlös von 50 000 EUR erbracht. Der Buchwert des Milchviehbestandes beträgt 8 000 EUR, der Buchwert aller übrigen Wirtschaftsgüter (ohne Grund und Boden) beträgt 127 500 EUR. Die Veräußerungskosten belaufen sich auf 2 500 EUR. Verbindlichkeiten sind mit den veräußerten Wirtschaftsgütern nicht verbunden. Der Betrieb war bisher im Mindestwertverfahren wie folgt bewertet:

Grund und Boden 100 ha × 338 × 18,6 = 628 680 EUR
Besatzkapital 100 ha × 78 × 18,6 = + 145 080 EUR
Verbindlichkeiten ./.  53 760 EUR
Wert des Wirtschaftsteils 720 000 EUR