Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch Sachverständigengutachten >BFH vom 10. 11. 2004 (BStBl 2005 II S. 259) und vom 3. 12. 2008 (BStBl 2009 II S. 403) Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch zeitnahen Kaufpreis >BFH vom 2. 7. 2004 (BStBl II S. 703) Nießbrauchs- und andere Nutzungsrechte, die sich auf den Grundbesitzwert ausgewirkt haben Ist nach § 167 Absatz 4 BewG ein nachgewiesener gemeiner Wert, der auf Grund von Grundstücksbelastungen durch Nutzungsrechte, wie z. B. Nießbrauch oder Wohnrecht, gemindert wurde, als Grundbesitzwert festgestellt worden, hat das Lagefinanzamt das für die Festsetzung der Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt (ErbSt-FA) hierauf hinzuweisen (vgl. § 10 Absatz 6 Satz 6 ErbStG) Vorschriften auf der Grundlage des § 199 Absatz 1 BauGB >
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