Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch Sachverständigengutachten > BFH vom 10. 11. 2004 II R 69/01, BStBl 2005 II S. 259 und vom 3. 12. 2008 II R 19/08, BStBl 2009 II S. 403 > Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 19. 2. 2014 (BStBl I S. 808) Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch zeitnahen Kaufpreis > BFH vom 2. 7. 2004 II R 55/01, BStBl II S. 703 Nießbrauchs- und andere Nutzungsrechte, die sich auf den Grundbesitzwert ausgewirkt haben Ist nach § 167 Absatz 4 BewG ein nachgewiesener gemeiner Wert, der auf Grund von Grundstücksbelastungen durch Nutzungsrechte, wie z. B. Nießbrauch oder Wohnrecht, gemindert wurde, als Grundbesitzwert festgestellt worden, hat das Lagefinanzamt das für die Festsetzung der Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt (ErbSt-FA) hierauf hinzuweisen (vgl. § 10 Absatz 6 Satz 6 ErbStG). Vorschriften auf der Grundlage des § 199 Absatz 1 BauGB >
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