H B 182 (4) ErbStR2019
Stand: 16.12.2019
zuletzt geändert durch:
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III. Bewertungsgesetz
E. Grundvermögen
Zu § 182 BewG

H B 182 (4) ErbStR2019 Hinweise

H B 182 (4) Hinweise

ErbStR2019 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2020 )

Betriebsaufspaltung/Konzernverbund Beispiel: Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung überlässt das Besitzunternehmen einem Betriebsunternehmen ein Geschäftsgrundstück. Eine ortsübliche Miete ist nicht ermittelbar. Das Grundstück ist daher nicht im Ertragswertverfahren, sondern im Sachwertverfahren zu bewerten.