H B 183 (4) ErbStR2019
Stand: 16.12.2019
zuletzt geändert durch:
-, -
III. Bewertungsgesetz
E. Grundvermögen
Zu § 183 BewG

H B 183 (4) ErbStR2019 Hinweise

H B 183 (4) Hinweise

ErbStR2019 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2020 )

Vergleichsfaktoren (Abweichungen) Stehen vom örtlichen Gutachterausschuss zur Berücksichtigung der Abweichungen zwischen den Grundstücksmerkmalen der Vergleichsgrundstücke bzw. der den Vergleichsfaktoren zugrunde liegenden Grundstücke und den Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks keine Anpassungsfaktoren (z. B. Indexreihen oder Umrechnungskoeffizienten) zur Verfügung, kann eine hinreichende Übereinstimmung noch unterstellt werden, wenn die Grundstücksmerkmale des zu bewertenden Grundstücks, wie z. B. die Wohn-/Nutzfläche des Gebäudes, die Grundstücksgröße oder das Alter des Gebäudes, um höchstens jeweils 20 % vom Vergleichsgrundstück abweichen. Beispiel: Der Grundstücksmarktbericht des örtlichen Gutachterausschusses für Grundstückswerte enthält im Zusammenhang mit der Darstellung von Vergleichsfaktoren für Wohnungseigentum u. a. folgende Angaben: 1.Definition der Musterwohnung:

- Größe (Wohnfläche): 80 m²
- Geschosslage: 1. OG
- Ausstattung: durchschnittlich (mittel)
- Unterhaltungszustand: baujahrtypisch
- Vermietung: unvermietet
- Garage/Stellplatz: nicht enthalten

2.Vergleichsfaktoren je Quadratmeter Wohnfläche
Die Werte sind umgerechnet auf die definierte Musterwohnung. Baujahrsklasse
1920 bis 1944 1945 bis 1960
Stadtbezirk Wohnlage EUR/m² Wohnfläche
A gut 1 700 1 800
mittel 1 500 1 650