H B 186.1 ErbStR2011
Stand: 26.10.2017
zuletzt geändert durch:
Erlass, BStBl. I S. 1456
III. Bewertungsgesetz
E. Grundvermögen
Zu § 186 BewG

H B 186.1 ErbStR2011 Hinweise

H B 186.1 Hinweise

ErbStR2011 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2011 )

Betriebsaufspaltung Beispiel: U vermietet als Eigentümer ein Geschäftsgrundstück an die U-GmbH zur Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit (tatsächliche Miete 20 EUR/m2 Nutzfläche). U ist Alleingesellschafter der U-GmbH. Auf Grund der personellen und sachlichen Verflechtung liegt eine Betriebsaufspaltung vor. Am 15. 1. 2011 stirbt U, Erbe ist S. Die übliche Miete beträgt 14 EUR/m2. Da die zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen vereinbarte Miete um mehr als 20 % von der üblichen Miete abweicht (Abweichung rd. 43 %), ist die übliche Miete nach § 186 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BewG zum Bewertungsstichtag anzusetzen. Gestaffelte Mietänderung Beispiel: V vermietete als Eigentümer ab dem 1. 6. 2009 langfristig ein Laborgebäude mit einer Nutzfläche von 120 m2. Die vereinbarte monatliche Nettokaltmiete betrug 800 EUR. Zum jeweils 1. 6. eines Jahres sieht der Mietvertrag eine Steigerung der vereinbarten Nettokaltmiete in Höhe von 0,20 EUR je m2 Wohnfläche vor. Am 31. 1. 2011 verstarb V. Das vereinbarte Entgelt zum Bewertungsstichtag am 31. 1. 2011 ermittelt sich wie folgt:

Vereinbarte monatliche Miete (800 EUR × 12) 9 600 EUR
Mietsteigerung zum 1. 6. 2010 (0,20 EUR × 120 m2 × 12) + 288 EUR
Entgelt nach § 186 Absatz 1 BewG 9 888 EUR

Mehrstöckige Mietverhältnisse Beispiel: