H B 189 ErbStR2019
Stand: 16.12.2019
zuletzt geändert durch:
-, -
III. Bewertungsgesetz
E. Grundvermögen
Zu § 189 BewG

H B 189 ErbStR2019 Hinweise

H B 189 Hinweise

ErbStR2019 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2020 )

Ablauf des Verfahrens (im Regelfall: ohne Außenanlagen und sonstige Anlagen) Bewertung im Sachwertverfahren Beispiel: Ein mit einem freistehenden Einfamilienhaus (Baujahr 2004, Keller- und Erdgeschoss, Dachgeschoss ausgebaut, Gebäudestandard - alle Bauteile Standardstufe 3) bebautes Grundstück ist zum 1. 2. 2018 (Bewertungsstichtag) zu bewerten. Die Brutto-Grundfläche des Gebäudes beträgt 220 m². An das Haus grenzt eine nicht überdachte Terrasse (Baujahr 2006, Bruchsteinplatten mit Unterbeton) mit einer Fläche von 30 m² an. Auf dem Grundstück befinden sich außerdem eine freistehende Garage in Massivbauweise mit einer Brutto-Grundfläche von 23 m² (Baujahr 2006) und ein Außen-Schwimmbecken (Baujahr 2006, normale Ausführung) mit einer Fläche von 52 m². Das Grundstück hat eine Fläche von 700 m² und der Bodenrichtwert beträgt 200 EUR/m². Vom Gutachterausschuss stehen keine Vergleichspreise, Vergleichsfaktoren und örtlichen Sachwertfaktoren für das Grundstück zur Verfügung.

Bodenwert
Grundstücksfläche × Bodenrichtwert (700 m² × 200 EUR/m²) 140 000 EUR
Gebäudesachwert
1. freistehendes Einfamilienhaus (EFH)
Regelherstellungskosten 975 EUR/m²
Regelherstellungskosten (aus Anlage 24 zum BewG) 835 EUR/m²
Gebäudeart 1.01
Standardstufe (alle Bauteile) 3
Baupreisindex (§ 190 Abs. 1 und 2 BewG)