H B 190.2 (2) ErbStR2019
Stand: 16.12.2019
zuletzt geändert durch:
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III. Bewertungsgesetz
E. Grundvermögen
Zu § 190 BewG

H B 190.2 (2) ErbStR2019 Hinweise

H B 190.2 (2) Hinweise

ErbStR2019 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2020 )

Nicht aufgeführte Gebäudearten Nach Tz. 20 der Anlage 24, Teil II., zum BewG gilt die Auffangklausel, wonach für nicht aufgeführte Gebäudearten (GA) die Regelherstellungskosten sowie die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer (GND) aus vergleichbaren Gebäudearten abzuleiten sind. Hierzu folgende Ableitungsbeispiele:

Nicht aufgeführte Gebäudeart Vergleichbar mit Gebäudeart GND GA
Apotheke, Boutique, Laden Kauf-/Warenhäuser 50 Jahre 13.2
Baumarkt, Discountermarkt, Gartenzentrum Verbrauchermärkte 30 Jahre 13.1
Gewerblich genutzte freistehende Überdachung Lagergebäude ohne Mischnutzung, Kaltlager 40 Jahre 16.1
Jugendheim, Tagesstätte, Bürgerhaus Gemeindezentren, Vereinsheime 40 Jahre 7.1
Möbelhaus, eingeschossig Verbrauchermärkte 30 Jahre 13.1
Möbelhaus, mehrgeschossig Kauf-/Warenhäuser 50 Jahre 13.2
Pferdestall u. Ä. Reithallen 30 Jahre 18.1
Restaurant Beherbergungsstätten/Hotels/Verpflegungseinrichtungen 40 Jahre 11.1
Tankstelle/Waschstraße Betriebs-/Werkstätten, eingeschossig 40 Jahre 15.1
Therme Freizeitbäder/Kur- und Heilbäder 40 Jahre 12.4
Wochenendhaus Ein- und Zweifamilienhäuser 70 Jahre 1.01-3.33