H B 190.8 (1) ErbStR2011
Stand: 26.10.2017
zuletzt geändert durch:
Erlass, BStBl. I S. 1456
III. Bewertungsgesetz
E. Grundvermögen
Zu § 190 BewG

H B 190.8 (1) ErbStR2011 Hinweise

H B 190.8 (1) Hinweise

ErbStR2011 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2011 )

Geschäftsgrundstück (mehrere selbständige Gebäude/unterschiedliche Gebäudeklassen) Beispiel: Befindet sich auf einem Geschäftsgrundstück neben industriellen Gebäuden ein Mehrfamilienhaus, welches als Wohnunterkunft für die Arbeitnehmer des Betriebs genutzt wird, ist es sachgerecht, für dieses Gebäude die Gesamtnutzungsdauer für Mietwohngrundstücke (80 Jahre nach Anlage 22 BewG) und die Regelherstellungskosten für die Gebäudeklasse 2.11 (Wohneigentum) heranzuziehen. Die Regelherstellungskosten für die Gebäudeklasse 2.11 wurden aus den Regelherstellungskosten des Geschosswohnungsbaus abgeleitet.