Keine wirtschaftliche Betrachtungsweise Eine Last, deren Entstehung vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, wird nicht dadurch zu einer auflösend bedingten Last, dass der Eintritt der Bedingung wahrscheinlich ist und der Verkehr mit der Schuld als ihrem Grunde nach gegenwärtig schon bestehend rechnet >BFH vom 30. 4. 1959 (BStBl III S. 315) und vom 14. 7. 1967 (BStBl III S. 770). Optionsrecht >BFH vom 5. 3. 1971 (BStBl II S. 481) Rücktrittsrecht >BFH vom 27. 10. 1967 (BStBl 1968 II S. 116)
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