H E 10.9 ErbStR2019
Stand: 16.12.2019
zuletzt geändert durch:
-, -
II. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Zu § 10 ErbStG

H E 10.9 ErbStR2019 Hinweise

H E 10.9 Hinweise

ErbStR2019 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2020 )

Aufteilung des Pauschbetrags Beispiel:

Der Alleinerbe macht Kosten für die Grabstelle geltend in Höhe von 2 000 EUR
Der Vermächtnisnehmer hat aus sittlicher Verpflichtung die Kosten übernommen für den Grabstein in Höhe von + 3 300 EUR
Summe der nachgewiesenen Aufwendungen 5 300 EUR
Abzugsfähig sind
beim Vermächtnisnehmer 3 300 EUR
beim Erben (10 300 EUR − 3 300 EUR) + 7 000 EUR
insgesamt (Pauschbetrag) 10 300 EUR

In Betracht kommt auch eine quotenmäßige Aufteilung des Pauschbetrags im Verhältnis der tatsächlich übernommenen Kosten. Pauschbetrag je Erbfall > BFH vom 24. 2. 2010 II R 31/08, BStBl II S. 491