Nachversteuerung Beispiel 1: Auf A als Alleinerbin ist ein Gewerbebetrieb (Steuerwert 800 000 EUR) und ein KG-Anteil (Steuerwert 400 000 EUR) übergegangen. Die Betriebe verfügen über Verwaltungsvermögen von weniger als 50 % des gemeinen Werts. Ein Antrag nach § 13 a Absatz 8 ErbStG wurde nicht gestellt. Beide Betriebe haben jeweils nicht mehr als 20 Beschäftigte.
Betriebsvermögen (begünstigt) 1 200 000 EUR Verschonungsabschlag (85 %) ./. 1 020 000 EUR Verbleiben 180 000 EUR Abzugsbetrag ./. 135 000 EUR Steuerpflichtiges Betriebsvermögen 45 000 EUR Abzugsbetrag 150 000 EUR Verbleibender Wert (15 %) 180 000 EUR Abzugsbetrag ./. 150 000 EUR Unterschiedsbetrag 30 000 EUR Davon 50 % ./. 15 000 EUR Verbleibender Abzugsbetrag 135 000 EUR
Betriebsvermögen (begünstigt) | 800 000 EUR | ||
Verschonungsabschlag (85 %) | ./. 680 000 EUR | ||
Verbleiben | 120 000 EUR | 120 000 EUR | |
Betriebsvermögen (nicht begünstigt) | 400 000 EUR | ||
Verschonungsabschlag (85 %) 340 000 EUR zeitanteilig zu gewähren ⅗ = | ./. 204 000 EUR | ||
Verbleiben | 196 000 EUR | + 196 000 EUR | |
Summe | 316 000 EUR | ||
Abzugsbetrag | ./. 120 000 EUR | ||
Steuerpflichtiges Betriebsvermögen | 196 000 EUR |
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