H E 13 a.7 (6) ErbStR2019
Stand: 16.12.2019
zuletzt geändert durch:
-, -
II. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Zu § 13 a ErbStG

H E 13 a.7 (6) ErbStR2019 Hinweise

H E 13 a.7 (6) Hinweise

ErbStR2019 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2020 )

Ermittlung der Anzahl der Beschäftigten und der Ausgangslohnsumme bei Beteiligungsstrukturen Beispiel (Verkauf einer Beteiligung vor dem Besteuerungszeitpunkt): Die X-AG hielt 100 % der Anteile der A-GmbH. Ein Jahr vor dem Besteuerungszeitpunkt 1. 1. des Jahres 01 veräußert die X-AG die Beteiligung an der A-GmbH. Lösung: Die in der A-GmbH gezahlten Löhne werden nicht bei der Ermittlung der Ausgangslohnsumme der X-AG einbezogen.