H E 13 c.1 ErbStR2019
Stand: 16.12.2019
zuletzt geändert durch:
-, -
II. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Zu § 13 c ErbStG

H E 13 c.1 ErbStR2019 Hinweise

H E 13 c.1 Hinweise

ErbStR2019 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2020 )

Berechnung des Verschonungsabschlags Beispiel 1: Vater V schenkt seinem Sohn S begünstigtes Vermögen im Wert von 50 000 000 EUR. Ein Antrag auf Optionsverschonung wurde nicht gestellt.

begünstigtes Vermögen 50 000 000 EUR 50 000 000 EUR
Verschonungsabschlag bei der Regelverschonung in % 85 %
Schwellenwert ./. 26 000 000 EUR
übersteigender Wert 24 000 000 EUR
Minderung des Verschonungsabschlags
24 000 000 EUR : 750 000 EUR = ./. 32 %
zu gewährender Verschonungsabschlag in % 53 %
Verschonungsabschlag in EUR 53 % von 50 000 000 EUR ./. 26 500 000 EUR
verbleiben 23 500 000 EUR
Abzugsbetrag ./. 0 EUR
steuerpflichtiges Vermögen 23 500 000 EUR

Beispiel 2: Sachverhalt wie in Beispiel 1. Ein Antrag auf Optionsverschonung wurde gestellt.
begünstigtes Vermögen 50 000 000 EUR 50 000 000 EUR
Verschonungsabschlag bei der Optionsverschonung in % 100 %
Schwellenwert ./. 26 000 000 EUR
übersteigender Wert 24 000 000 EUR
Minderung des Verschonungsabschlags
24 000 000 EUR : 750 000 EUR = ./. 32 %
zu gewährender Verschonungsabschlag in % 68 %
Verschonungsabschlag in EUR 68 % von 50 000 000 EUR ./. 34 000 000 EUR
verbleiben 16 000 000 EUR
Abzugsbetrag ./. 0 EUR
steuerpflichtiges Vermögen 16 000 000 EUR