H E 13 d ErbStR2019
Stand: 16.12.2019
zuletzt geändert durch:
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II. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Zu § 13 d ErbStG

H E 13 d ErbStR2019 Hinweise

H E 13 d Hinweise

ErbStR2019 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2020 )

Aufteilung des Grundbesitzwerts Beispiel: Im Nachlass des H befindet sich ein bebautes Grundstück. In dem Gebäude sind drei Wohnungen zu Wohnzwecken vermietet. Außerdem befindet sich in dem Gebäude eine Arztpraxis. Der festgestellte Grundbesitzwert beträgt 1 200 000 EUR. Die Summe der Wohnflächen der drei Wohnungen beträgt 300 m². Die Arztpraxis hat eine Nutzfläche von 100 m².

Auf die vermieteten Wohnungen entfällt ein Anteil von 300 m² : 400 m² = 0,75
begünstigter Teil des Grundbesitzwerts 1 200 000 EUR × 0,75 = 900 000 EUR
Der Befreiungsabschlag beträgt 10 % von 900 000 EUR 90 000 EUR

Erwerb eines Erbbaugrundstücks Beim Erwerb eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks (Erbbaugrundstück) kommt der Befreiungsabschlag nach § 13 d ErbStG nicht in Betracht (> BFH vom 11. 12. 2014 II R 25/14, BStBl 2015 II S. 343). Europäischer Wirtschaftsraum Dem Europäischen Wirtschaftsraum gehören Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Mitgliedstaaten der Europäischen Union an. Freie Erbauseinandersetzung