Ausstellung in einem Land außerhalb der EU oder des EWR Eine vorübergehende Ausstellung der Kunstgegenstände in einem Land außerhalb der EU oder des EWR ist für die Erhaltung der Befreiung unschädlich. Europäischer Wirtschaftsraum Dem Europäischen Wirtschaftsraum gehören Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Mitgliedstaaten der Europäischen Union an. Kulturgutschutzgesetz > Gesetz vom 31. 7. 2016 (BGBl. I S. 1914) Kulturgüter, die nicht der Denkmalpflege unterstellt werden können
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