H E 13.3 ErbStR2019
Stand: 16.12.2019
zuletzt geändert durch:
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II. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Zu § 13 ErbStG

H E 13.3 ErbStR2019 Hinweise

H E 13.3 Hinweise

ErbStR2019 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2020 )

Arbeitszimmer Ein im Wohnbereich belegenes Arbeitszimmer stellt bewertungsrechtlich lediglich einen Raum dar, dem innerhalb der Nutzung zu Wohnzwecken eine dieser Nutzung nicht widersprechende Funktion zugewiesen ist (> BFH vom 9. 11. 1988 II R 61/87, BStBl 1989 II S. 135). Ein von einem der Ehegatten genutztes häusliches Arbeitszimmer, das im Wohnbereich belegen ist, ist auch dann der Wohnnutzung der Ehegatten zuzurechnen, wenn es an den Arbeitgeber des Ehegatten vermietet ist (> BFH vom 26. 2. 2009 II R 69/06, BStBl II S. 480). Entsprechendes gilt für andere haushaltszugehörige Personen. Befreiung von einer Schuld gegenüber dem anderen Ehegatten > BFH vom 27. 10. 2010 II R 37/09, BStBl 2011 II S. 134 Europäischer Wirtschaftsraum Dem Europäischen Wirtschaftsraum gehören Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Mitgliedstaaten der Europäischen Union an.