H E 19 a.2 ErbStR2019
Stand: 16.12.2019
zuletzt geändert durch:
-, -
II. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Zu § 19 a ErbStG

H E 19 a.2 ErbStR2019 Hinweise

H E 19 a.2 Hinweise

ErbStR2019 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2020 )

Berechnung des Entlastungsbetrags Beispiel: Unternehmer U hat seinen Großneffen G (Steuerklasse III) zum Alleinerben eingesetzt. Zum Nachlass gehört ein Gewerbebetrieb (Steuerwert 800 000 EUR) und ein Anteil von 30 % an der A-GmbH (Steuerwert 400 000 EUR). Das begünstigte Vermögen des Gewerbebetriebs beträgt 800 000 EUR und des GmbH-Anteils 350 000 EUR. Ein Antrag nach § 13 a Absatz 10 ErbStG wurde nicht gestellt. Zum Nachlass gehört Kapitalvermögen mit einem Wert von 750 000 EUR. Der im Zusammenhang mit der Anschaffung der GmbH-Anteile aufgenommene Kredit valutiert noch in Höhe von 200 000 EUR. Für G ergibt sich folgende Steuerberechnung:

Betriebsvermögen 800 000 EUR
GmbH-Anteil 400 000 EUR
Kapitalvermögen 750 000 EUR
1 950 000 EUR
Steuerbefreiung
Betriebsvermögen (begünstigt) 800 000 EUR
GmbH-Anteil (begünstigt) 350 000 EUR
begünstigtes Vermögen 1 150 000 EUR 1 150 000 EUR
Verschonungsabschlag (85 %) ./. 977 500 EUR ./. 977 500 EUR
Verbleiben 172 500 EUR
Abzugsbetrag ./. 138 750 EUR ./. 138 750 EUR
33 750 EUR
Abzugsbetrag 150 000 EUR
Verbleibender Wert (15 %) 172 500 EUR
Abzugsbetrag ./. 150 000 EUR
Unterschiedsbetrag 22 500 EUR
Davon 50 % ./. 11 250 EUR
Verbleibender Abzugsbetrag 138 750 EUR
Gesamter Vermögensanfall 833 750 EUR
Schuld aus der GmbH-Beteiligung 200 000 EUR
Auf begünstigtes Vermögen entfallen
200 000 EUR × 350 000 EUR 175 000 EUR
400 000 EUR