Verringerung des Entlastungsbetrags bei Verstoß gegen Behaltensregelungen Beispiel: Unternehmer U hat seinen Großneffen G (Steuerklasse III) zum Alleinerben eingesetzt. Zum Nachlass gehört ein Gewerbebetrieb (Steuerwert 1 200 000 EUR) und ein Anteil von 30 % an der A-GmbH (Steuerwert 400 000 EUR). Die Betriebe verfügen über Verwaltungsvermögen von weniger als 50 % des gemeinen Werts. Ein Antrag nach § 13 a Absatz 8 ErbStG wurde nicht gestellt. Zum Nachlass gehört Kapitalvermögen mit einem Wert von 750 000 EUR. Für G ergibt sich folgende Steuerberechnung:
Betriebsvermögen (begünstigt) 1 200 000 EUR GmbH-Anteil (begünstigt) + 400 000 EUR Begünstigtes Vermögen 1 600 000 EUR 1 600 000 EUR Verschonungsabschlag (85 %) ./. 1 360 000 EUR Verbleiben 240 000 EUR Abzugsbetrag ./. 105 000 EUR Steuerpflichtiges Unternehmens vermögen 135 000 EUR Abzugsbetrag 150 000 EUR Verbleibender Wert (15 %) 240 000 EUR Abzugsbetrag ./. 150 000 EUR Unterschiedsbetrag 90 000 EUR Davon 50 % ./. 45 000 EUR Verbleibender Abzugsbetrag 105 000 EUR Kapitalvermögen + 750 000 EUR Gesamter Vermögensanfall 885 000 EUR Erbfallkostenpauschale ./. 10 300 EUR Persönlicher Freibetrag ./. 20 000 EUR Steuerpflichtiger Erwerb 854 700 EUR Anteil des tarifbegünstigten Vermögens: 135 000 EUR : 885 000 EUR = 15,26 %
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