Berechnung des Ablösungsbetrags > Gleich lautende Ländererlasse vom 9. 6. 2008 (BStBl I S. 646), vom 18. 11. 2016 (BStBl I S. 1246) und vom 7. 12. 2017 (BStBl I S. 1625) Berechnung des Ablösungsbetrags in Fällen der Gesamtgläubigerschaft Beispiel: Vater V schenkt einem Kind im Jahr 2007 ein Mietwohngrundstück unter Vorbehalt des Nießbrauchs für sich selbst bzw. Einräumung eines Nießbrauchs zugunsten seiner Ehefrau E als Gesamtgläubiger bis zum Tod des Längstlebenden. Der gesamte Jahreswert der Nutzung beträgt 36 000 EUR. Auf den Zeitpunkt der Steuerentstehung ergeben sich folgende Kapitalwerte der Belastung bzw. der Teilbeträge:
Berechtigter Lebensalter Vervielfältiger lt. Anlage 9 zum BewG a. F. Jahreswert EUR Kapitalwert EUR Summe EUR Anteil V 62 9,889 18 000 178 002 178 002 39,39 % E 58 12,553 18 000 225 954 12,553 − 9,889 = 2,664 18 000 47 952 273 906 60,61 % Summe 451 908 100,00 %
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