H E 7.4 (2) ErbStR2011
Stand: 26.10.2017
zuletzt geändert durch:
Erlass, BStBl. I S. 1456
II. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Zu § 7 ErbStG

H E 7.4 (2) ErbStR2011 Hinweise

H E 7.4 (2) Hinweise

ErbStR2011 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2011 )

Bemessungsgrundlage bei der Inanspruchnahme einer Steuerbefreiung Beispiel: A überträgt im August 2011 B ein Mietwohngrundstück mit einem Grundbesitzwert von 750 000 EUR. Aus der Anschaffung resultiert noch eine Verbindlichkeit in Höhe von 150 000 EUR, die B übernimmt. A behält sich den Nießbrauch an den Erträgen vor. Der Kapitalwert des Nießbrauchs unter Berücksichtigung der Begrenzung nach § 16 BewG beträgt 100 000 EUR.

Grundbesitzwert 750 000 EUR
Befreiung § 13 c ErbStG 10 % von 750 000 EUR ./.  75 000 EUR
Verbleiben 675 000 EUR
Gegenleistung in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Grundstück 150 000 EUR
Nießbrauch + 100 000 EUR
Summe 250 000 EUR
Nicht abzugsfähig 10 % von 250 000 EUR = ./.  25 000 EUR
Abzugsfähig 225 000 EUR ./. 225 000 EUR
Bereicherung 450 000 EUR